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Zwischen Grillkohle, Ofenanzünder und Rasenmäherkraftstoff: Brennbare Energieträger im Privatbereich sicher lagern
02.08.2023

stock.adobe.com © Sunny_Smile

In vielen Privathaushalten gibt es teils große Mengen brennbarer Stoffe. Doch nicht immer werden sie auf eine Weise gelagert, die sicher oder der Brennbarkeit zuträglich wäre.

Bei den wenigsten Menschen, und hier insbesondere Eigenheimbesitzern, ist der Brennstoffvorrat der regulären Heizung das einzige im und ums Haus, was brennen kann und soll. Im Gegenteil, oftmals werden hier sogar viele verschiedene Dinge gelagert – teils in Mengen, die weit über das hinausgehen, was die Gesetze erlauben.

Nicht zuletzt, weil es immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen kommt und außerdem eine falsche Lagerung derartige Brennstoffe „verderben“ kann, lohnt es sich deshalb unbedingt, bei sich zuhause etwas genauer hinzusehen. Wir geben für verschiedene haushaltsübliche Brennstoffe praxisnahe Tipps.

Disclaimer: Dieser Ratgeber ist explizit keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall gelten immer die lokalen Gesetzesvorgaben.

  1. Holzkohle

Die Holzkohle dürfe vermutlich zum mit Abstand am häufigsten heimisch zu findenden Brennstoff gehören – denn auf sie schwören Millionen von Grillfreunden, wodurch hier alljährlich etwa 250.000 Tonnen davon verbraucht werden – häufig importiert und aus intransparenter Waldbewirtschaftung.

Holzkohle ist nichts anderes als Brennholz, bei dem durch einen Verkohlungsprozess flüchtige Bestandteile entfernt wurden. Dadurch verbleibt chemisch gesehen ein zu etwa 90 Prozent reiner Kohlenstoff. Hier gibt es bei der Lagerung zwei Schwierigkeiten:

  • Es ist zwar schwieriger als bei anderen Brennstoffen, dennoch kann Holzkohle sich ebenfalls selbstentzünden. Unter anderem kann das geschehen, wenn eher lose Holzkohlestücke hohen zweistelligen Temperaturen ausgesetzt sind.
  • Holzkohle ist durch ihre Offenporigkeit stark hygroskopisch, zieht also Wasser an. Dadurch sinkt ihr Brennwert rapide und sie kann sogar völlig verschimmeln.

Der (mitunter sogar angebrochene) Papierbeutel oder Jutesack in Gartenhaus oder Garage ist daher die denkbar schlechteste Lagerung. So geht es besser:

  1. In einer luftdicht verschließbaren Kiste (etwa große Werkzeugkisten aus Blech oder Kunststoff),
  2. an einem dunklen, trockenen Ort ohne Temperaturextreme (etwa im Keller),
  3. niemals geschüttet, sondern in den Einzelsäcken verbleibend (zur Vermeidung lockerer Schüttungen).

Auf diese Weise ist die Holzkohle sicher untergebracht und länger als eine Grillsaison haltbar.

  1. Braunkohlebriketts und Eierkohlen

Diese beiden Brennstoffe basieren gleichermaßen auf Braunkohle, wenngleich erstere eher in Kaminöfen zu finden sind und letztere abermals im Grill. Bei Braun- und Steinkohle ist die Selbstzündung eine größere Gefahr als bei Holzkohle. Weltweit gibt es unzählige Kohleflözbrände und immer wieder Transportunfälle – angeblich fuhr unter anderem die Titanic so schnell durch das Eisfeld, weil es in einem ihrer Kohlebunker brannte.

Grundsätzlich sollte Braunkohle ebenfalls trocken und ohne Temperaturextreme gelagert werden. Für Eierkohlen bietet sich eine ähnliche Herangehensweise wie bei der Holzkohle an. Größere Briketts sollten hingegen gut belüftet gelagert und mit genügend Abstand aufgesetzt werden.

  1. Benzin, Benzin-Öl-Gemisch und Diesel

Was diesen Text anbelangt, so fallen die Kraftstoffe für alles zwischen Motorsäge, Rasenmäher, Auto und Kleintraktor definitiv in eine hohe Kategorie von Gefahrstoffen und somit ein Thema, das auch für Privatmenschen sehr wichtig ist und in dem sie firm sein sollten – allein schon, um die Symbole auf den Etiketten richtig entziffern zu können. Diese Sinnhaftigkeit geht weit über das Thema Brennstoffe hinaus.

Konkret haben wir es hier mit drei Kraftstoffen zu tun:

  • Benzin, respektive reiner Ottokraftstoff.
  • Zweitaktgemisch, also Benzin mit einem mehr oder weniger hohen Anteil von Zweitaktöl.
  • Dieselkraftstoff, chemisch eng mit Heizöl verwandt.

Hierzu ist zuhause folgendes zu beachten:

Zwischen Grillkohle, Ofenanzünder und Rasenmäherkraftstoff: Brennbare Energieträger im Privatbereich sicher lagern
  1. Kraftstoffe dürfen ausschließlich in dafür freigegebenen Behältern gelagert werden. Für die häusliche Nutzung sind das geprüfte(!) Kraftstoffkanister aus Kunststoff und Metall.
  2. Es dürfen ausschließlich Kellerräume und oberirdische Garagen zur Lagerung genutzt werden. In Wohnräumen und Tiefgaragen sind nur geringste Mengen gestattet.
  3. Sowohl der Lagerungsort als auch der Ort, an dem der Kraftstoff in die Maschine umgefüllt wird, müssen dauerhaft gut belüftet sein. Ersterer sollte zudem möglichst schattig sein.
  4. Je nach Kraftstoff und Lagerungsort gelten Höchstmengen: In Wohnräumen maximal ein Liter, in Kellern maximal 20. In Garagen bis 100 Quadratmeter Fläche sind 20 Liter Benzin und Zweitaktgemisch und bis zu 200 Liter Diesel erlaubt.
  5. Bei hohen Außentemperaturen niemals den Behälter ohne Not öffnen, selbst wenn er sich ausdehnt. Bei jeder Öffnung entweicht verdunsteter Kraftstoff.
  6. Benzin in Kunststoffkanistern kann bis zu drei Jahre, in hochwertigen Metallkanistern bis zu zehn Jahre gelagert werden. Zweitaktgemisch sollte binnen Jahresfrist verbraucht werden*. Moderner Dieselkraftstoff kann aufgrund der zwangsweisen Beimischung von Biodiesel durch Bakterienbefall zersetzen. Ohne Behandlung mit Dieselstabilisator muss er innerhalb von sechs Monaten verbraucht werden.

* Eine Ausnahme von dieser Regel sind üblicherweise fertig nutzbar verkaufte Gemische, wie sie etwa von Garten- und Forstwerkzeugherstellern angeboten werden. Da hier andere Öle verwendet werden, ist die Lagerungsdauer meist ähnlich wie bei reinem Ottokraftstoff. Genaueres steht jedoch in jedem Fall auf dem Etikett.

Übrigens bietet es sich an, auf ähnliche Weise andere brennbare Flüssigkeiten wie Brennspiritus, flüssigen Grillanzünder, Motor- und Sprühöl etc. zu lagern. Da diese meist in Kleingebinden aus Kunststoff oder Metall verkauft werden, ist mitunter abermals die Verwendung einer (unbedingt mit vielen Belüftungsbohrungen versehenen) Blechkiste sinnvoll – schon, um etwaige Lecks sicher vom Erdreich zu trennen.

  1. Feste Grill- und Ofenanzünder

Feste Anzünder existieren in verschiedenen Varianten zwischen rein biologisch aus Hobelspänen oder Tannenzapfen und Bienenwachs bis zu chemischen Stoffen wie Hexamethylentetramin. Geeint werden sie alle jedoch durch die sehr leichte Entzündbarkeit in Verbindung mit einer oftmals überraschend langen Brenndauer. Ein Anzünder aus Hexamethylentetramin etwa kann eine Viertelstunde und länger brennen.

Angesichts dessen ist die Lagerung solcher Anzünder im Privatbereich vielfach gefährlich leichtsinnig. Dabei ist es eigentlich einfach:

  1. Nur in geringsten Mengen gemeinsam oder idealerweise einzeln verpackt.
  2. Nach Anbruch entweder rasch verbrauchen oder luftdicht verpacken.
  3. Im Haus (etwa für den Kaminofen) nur in geringsten Mengen lagern und das stets mindestens zwei Meter vom Ofen entfernt.
  1. Gasflaschen und -kartuschen

Für brennbare, unter Druck stehende Gase gibt es im häuslichen Bereich eine enorme Vielfalt von Nutzungen. Unkrautverbrennung, Löten, Schweißen, Schmieden, Gewächshäuser beheizen, Zubereiten auf dem Grill oder kleineren Kochern – um nur einige typische Verwendungen aufzuzeigen.

Neben der leichten Entzündlichkeit kommt hier aufgrund der Lagerung unter enormem Druck (bei Butangas je nach Umgebungstemperatur bis zu zehn Bar) noch eine gewisse Explosionsgefahr hinzu – samt herumfliegenden Splittern und Feuerball.

Angesichts dessen gibt es bei der Lagerung eigentlich relativ wenig zu beachten. Ein wichtiger Grund dafür ist die Abkapselung des Brennstoffs in einem sehr robusten Metalldruckbehälter:

Zwischen Grillkohle, Ofenanzünder und Rasenmäherkraftstoff: Brennbare Energieträger im Privatbereich sicher lagern
  1. Der Behälter darf ungeachtet des Füllstandes nur mit dem Ventil bzw. der Anstichstelle nach oben gelagert werden.
  2. Es dürfen ausschließlich überirdische Lagerräume genutzt werden. Keller, Tiefparterre und Ähnliches sind selbst für kleine Kartuschen tabu.
  3. In geschlossenen Räumen darf maximal eine Gasflasche gelagert werden. Eine weitere ist in einem anderen Raum gestattet – jedoch nicht mehr. Bei einer Lagerung im Freien gibt es dagegen, selbst im Privatbereich, keine Höchstgrenze.
  4. Einwegkartuschen sollten nach dem Anstich immer im Freien gelagert werden. Haben sie kein eigenes Ventil integriert, dann zusammen mit dem jeweiligen Gerät. In diesem Fall sollten sie zudem möglichst rasch verbraucht werden.
  5. Bei Gasflaschen mit Ventil sollten Druckminderer und andere Anschlüsse nur während der Benutzung angebracht sein. Davor und danach sollte das Hauptventil sorgsam verschlossen und sowohl Schutzmutter als auch -kappe aufgesetzt werden.
  6. Gasflaschen in Garagen, Gartenhäusern und ähnlichen unbeheizten Räumen sollten nicht direkt auf dem Boden stehen, damit es nicht durch Kondensat zu Rostproblemen kommt.
  7. Beim Verschließen stets die richtige Reihenfolge beachten: Zunächst wird das Hauptventil der Flasche verschlossen. Erst, wenn die Flamme erloschen ist, werden die restlichen Ventile ebenfalls zugedreht.

Äußerst wichtig für Selbermacher: Es ist bekannt, dass Einweg-Gasflaschen nach Entleerung des Öfteren für verschiedene andere Projekte genutzt werden. Grundsätzlich immer sollten sie zuvor jedoch bei gänzlich herausgedrehtem Ventil aus einem Schlauch mit Wasser befüllt werden, bis sie überlaufen. Nur das drückt jegliche Reste von Gas heraus. Insbesondere durch den Einsatz funkenbildender Winkelschleifer gab es ohne diese Maßnahme schon mehrere tödliche Unfälle.

  1. Holzbriketts

Brennholz, das bekommt jeder Kamin- und Ofenbesitzer bei der Feuerstätten-Abnahme vom Schornsteinfeger erklärt, muss stets an luftiger Stelle im Freien gelagert werden, idealerweise nur überdacht, jedoch ohne Wände. Bei den beliebten Holzbriketts aus verpressten Spänen machen viele es ähnlich – und ruinieren somit rasch ihren kostbaren Festbrennstoff. So geht es richtig:

  1. Grundsätzlich sollten die Holzbriketts in maximal trockenen, dauerhaft geschlossenen Räumen gelagert werden. Schon eine Garage kann durch die nichtvorhandene Beheizung für hohe Luftfeuchtigkeit und dadurch Brennwerteinbuße und Aufquellen sorgen.
  2. Die Einschweißfolie kann entfernt werden. Sie ist nicht luftdicht und verhindert so eher eine trockene Lagerung.
  3. Was die Höchstmengen anbelangt, gibt es, ähnlich wie bei Brennholz, unterschiedliche Lagerungsmengen je nach Kommune, Landkreis und Bundesland. Ein typischer Wert sind höchstens 40 Raummeter pro Haushalt oder Flurstück.

Wichtig: Seit einiger Zeit werden im Internet Sets angeboten, mit denen sich Versandkartons zerkleinern und zu Briketts verpressen lassen. Eine Verbrennung dieser Briketts ist jedoch in ganz Deutschland verboten!